Qualitätsbezahlung
Die gewerblichen Käsehersteller Fromarte, die Vereinigung der Schweizer Milchindustrie (VMI) und die Schweizer Milchproduzenten (SMP) haben auf der rechtlichen Basis der Milchprüfungsverordnung gemeinsame Eckwerte für die Milchkaufverträge vereinbart (Vereinbarung VMI, SMP, Fromarte zur Ausgestaltung der Milchkaufverträge). Ab 1. November 2020 ist beim Kriterium "Gefrierpunkt" zudem die Ergänzung zur Vereinbarung zur Ausgestaltung der Milchkaufverträge vom 15. Dezember 2015 in Kraft .
In DBMilch.ch werden nach Monatsabschluss die Zuschläge und Abzüge der Milchlieferanten entsprechend den Anforderungen der Milchbrache berechnet und den Milchverwertern online zur Verfügung gestellt.
Für die Qualitätsbezahlung sowie die Annahmeverweigerung durch den Milchkäufer gilt ein anderes Bewertungssystem als für die Verfügung von amtlichen Milchliefersperren.
Die Unterschiede sind hier ersichtlich.
Weitere Informationen zur Regelung der Milchbranche:
- Übersicht privatrechtliche Milchprüfung (Regelung der Milchbranche)
- Vereinbarung VMI, SMP, Fromarte zur Ausgestaltung der Milchkaufverträge
- Ergänzung zur Vereinbarung zur Ausgestaltung der Milchkaufverträge vom 15. Dezember 2015
- Gegenüberstellung Qualitätsbezahlung und öffentlich-rechtliche Milchprüfung