Zulage für Verkehrsmilch
Im Sinne einer Begleitmassnahme zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge (Schoggigesetz) werden ab 1. Januar 2019 neue produktgebundene Stützungen für die Produzentinnen und Produzenten von Milch und Getreide eingeführt.
Zur Finanzierung dieser Begleitmassnahme haben die eidgenössischen Räte eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Landwirtschaft in den Jahren 2019-2021 um jährlich 94.6 Mio. Fr. (davon Milch: 78.8 Mio. Fr.) beschlossen.
Für die Ausrichtung der Zulage für Verkehrsmilch von 4.5 Rp. pro kg Milch kann die Milchproduzentin oder der Milchproduzent ein Gesuch stellen. Das Gesuch muss einmalig mit der Angabe der Zahlungsdaten bei der TSM Treuhand GmbH eingereicht werden. Dies kann auf folgende zwei Arten erfolgen:
- Die Milchproduzentin bzw. der Milchproduzent loggt sich auf der Datenbank Milch (www.dbmilch.ch) mit Benutzernamen und Passwort ein und stellt das Gesuch gemäss beiliegendem Merkblatt «Zulage für Verkehrsmilch».
Ihr Benutzername für www.dbmilch.ch finden Sie auf dem Brief, den Sie vom BLW erhalten. Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen, klicken Sie bitte auf «Passwort vergessen».
- Hier kann das Formular «Ermächtigung des/der Milchverwerters/in» heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Milchproduzentin bzw. der Milchproduzent kann dieses Formular handschriftlich ausfüllen und somit ihren/ihre Erstmilchkäufer/in zur Gesuchstellung ermächtigen. Dieses unterschriebene Formular (Original) ist an die TSM Treuhand GmbH, Postfach 1006, 3000 Bern 6 zu senden. Der/die ermächtigte Erstmilchkäufer/in stellt für die Milchproduzentin zw. den Milchproduzenten das Gesuch wie in Punkt 1 beschrieben.
Zulagen werden für die Periode vom 1. November des Vorjahres bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres ausgerichtet. Die Verwirkungsfrist ist jeweils der 15. Dezember vom laufenden Zulagenjahr (Art. 4 und 4a der Milchpreisstützungsverordnung, MSV).
Merkblatt für die Gesuchstellung auf dbmilch.ch
Formular Ermächtigung des/der Milchverwerters/in
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