Milchproduktionsmengen MPD1

Gemäss Artikel 8 der Milchpreisstützungsverordnung (MSV; SR 916.350.2) muss der Milchverwerter die gelieferte Milch der Produzenten täglich in Kilogramm aufzeichnen, getrennt nach Ganzjahresbetrieb und Sömmerungsbetrieb, und diese jeweils bis zum 10. Tag des folgenden Monates an die TSM Treuhand GmbH melden.

Das Merkblatt zur Erfassung der Milchproduktionsmnegen (MPD1) finden Sie hier:
Erfassung MPD1

Die Meldepflicht zur Erfassung der MPD1 Milchmengen wird in folgendem Merkblatt aufgezeigt:

Meldepflicht MPD1

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