Milchprüfung

Bei der öffentlich-rechtlichen Milchprüfung wird die Kuhmilch zweimal monatlich auf die Prüfmerkmale Keimzahl, somatische Zellen und Hemmstoffe untersucht. Hygienisch ungenügende Resultate haben Beanstandungen und bei länger andauernden Hygienemängeln eine amtliche Milchliefersperre zur Folge.

Auf der rechtlichen Basis der Milchprüfungsverordnung haben die Produzenten- und Verwerterorganisationen eine einheitliche Regelung für die Qualitätsbezahlung der Milch beschlossen, welche sich von den amtlichen Anforderungen unterscheidet. Weitere Informationen zur Qualitätsbezahlung finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Beanstandungsgrenzen der öffentlich-rechtlichen Milchprüfung und weitere Informationen

Als gesetzliche Grundlagen für die öffentlich-rechtliche Milchprüfung gelten:

Technische Weisung für die Durchführung der Milchprüfung
Technische Weisung für die Verfügung und die Aufhebung der Milchsperre bei der Milchprüfung

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